Stundenverrechnungssatz (SVS)
Der Betrag, den der Kunde dem Betrieb pro geleistete Arbeitsstunde bezahlen muss.
Unproduktive Zeiten: Fahrzeiten, Baustelleneinrichtung, Maschinenpflege oder administrative Aufgaben müssen in den SVS für die abrechenbaren Baustellenstunden einkalkuliert werden, da sie nicht direkt dem Kunden in Rechnung gestellt werden können.
Dieser setzt sich zusammen aus:
Bruttolohn (oder Baustellenmittellohn)
+Lohnnebenkosten (ca. 176–216 %)
+Gemeinkosten (Miete, Versicherungen, Büro)
+Wagnis und Gewinnzuschlag
= Stundenverrechnungssatz (oft zwischen 60 € und 80 €)