Landschaftsgärtner
 

Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

Kosten, die durch den laufenden Betrieb des gesamten Unternehmens entstehen und keinem bestimmten Bauprojekt direkt zugeordnet werden können. Im Gegensatz zu den Baustellengemeinkosten (BGK) fallen sie auch dann an, wenn aktuell keine Baustelle betrieben wird. 

1. Typische Kostenarten der AGK 

  • Verwaltung und Büro: Miete oder Abschreibung für das Bürogebäude, Gehälter für Büropersonal, Buchhaltung, IT-Software und Bürobedarf.
  • Betriebshof und Werkstatt: Kosten für das Zentrallager, Werkzeuge, Reparaturen der Maschinen und Gehälter für Werkstattmitarbeiter.
  • Fuhrpark (allgemein): Kosten für Lkw und Transporter, die nicht fest einer Baustelle zugeordnet sind, inklusive Versicherung und Steuern.
  • Werbung und Vertrieb: Kosten für die Website, Fahrzeugbeschriftungen, Messen, Flyer und Kundenakquise.
  • Versicherungen und Abgaben: Betriebshaftpflicht, Beiträge zur Berufsgenossenschaft (BG Verkehr/SVLFG) und Umlagen.

2. Die Umlage in der Kalkulation

  • Zuschlagssatz ermitteln: Die gesamten AGK eines Jahres werden ins Verhältnis zu den Einzelkosten (meist Lohn oder Herstellkosten) gesetzt. So entsteht der AGK-Zuschlagssatz.
  • Aufschlag auf Angebote: Jedes Angebot muss diesen prozentualen Zuschlag enthalten. Wird er vergessen oder zu niedrig angesetzt, zahlt der Betrieb bei jedem Auftrag drauf.
  • Unterschiedliche Umlagesysteme: Im GaLaBau werden AGK häufig primär auf die Produktiven Lohnstunden umgelegt (Verrechnungslohn), da der Mensch im GaLaBau der Hauptkostentreiber ist. Seltener erfolgt die Umlage gleichmäßig auf Lohn, Material und Maschinen.

3. Praxis Wissen

  • Auslastung entscheidet: Die AGK sind Fixkosten. Wenn die Mitarbeiter im Winter witterungsbedingt nicht arbeiten können oder Baustellen stillstehen, laufen die AGK weiter. Die kalkulierten AGK-Sätze basieren immer auf einer angenommenen Anzahl an produktiven Stunden pro Jahr.
  • Unterdeckung vermeiden: Sinkt die Zahl der produktiven Stunden (z. B. durch hohen Krankenstand oder Auftragsmangel), reicht der kalkulierte Zuschlag oft nicht aus, um die tatsächlichen Bürokosten zu decken.
  • Regelmäßige Überprüfung: Mindestens einmal im Jahr (nach dem Jahresabschluss) müssen die AGK neu berechnet werden, um den Verrechnungslohn für die kommende Saison anzupassen.