BGB / VOB Vertrag
Hier ist eine kompakte Gegenüberstellung der beiden Vertragsgrundlagen, die im Garten- und Landschaftsbau den Standard bilden:
BGB-Bauvertrag | VOB/B-Vertrag | |
Zielgruppe | Standard für Privatkunden (Verbraucher) | Standard für öffentliche Hand und Profi-Bauherren |
Rechtsnatur | Gesetzliches Recht (allgemein gehalten) | Allgemeine Geschäftsbedingungen (sehr detailliert) |
Einbeziehung | Gilt automatisch kraft Gesetz | Muss aktiv vereinbart werden (Privaten muss der Text ausgehändigt werden) |
Leistungsänderung | Nur nach Absprache oder bei Notwendigkeit | Einseitiges Anordnungsrecht des Bauherrn (gegen Mehrvergütung) |
Abnahme | Voraussetzung für Zahlung & Haftung | Ermöglicht auch fiktive Abnahmen (z.B. durch Nutzung) |
Gewährleistung | In der Regel 5 Jahre bei Bauwerken | In der Regel 4 Jahre (wenn nicht anders vereinbart) |
Zahlungen | Abschlagszahlungen nach Wertzuwachs | Detailliertes Prüf- und Abrechnungswesen (Schlussrechnung) |
Was ist für dich wichtiger?
• BGB: Ist verbraucherfreundlicher. Wenn du für Privatpersonen arbeitest, ist das BGB dein Sicherheitsnetz, da viele VOB-Klauseln gegenüber Laien vor Gericht unwirksam sein können.
• VOB/B: Ist bauspezifischer. Sie regelt Streitpunkte wie "Baustelleneinstellung bei Zahlungsverzug" oder "Mengenabweichungen" viel präziser als das BGB.