Landschaftsgärtner
 

BGB / VOB Vertrag

Hier ist eine kompakte Gegenüberstellung der beiden Vertragsgrundlagen, die im Garten- und Landschaftsbau den Standard bilden:





BGB-Bauvertrag 
(§§ 631 ff.  BGB)

VOB/B-Vertrag

Zielgruppe

Standard für Privatkunden (Verbraucher)

Standard für öffentliche Hand und Profi-Bauherren

Rechtsnatur

Gesetzliches Recht (allgemein gehalten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (sehr detailliert)

Einbeziehung

Gilt automatisch kraft Gesetz

Muss aktiv vereinbart werden (Privaten muss der Text ausgehändigt werden)

Leistungsänderung

Nur nach Absprache oder bei Notwendigkeit

Einseitiges Anordnungsrecht des Bauherrn (gegen Mehrvergütung)

Abnahme

Voraussetzung für Zahlung & Haftung

Ermöglicht auch fiktive Abnahmen (z.B. durch Nutzung)

Gewährleistung

In der Regel 5 Jahre bei Bauwerken

In der Regel 4 Jahre (wenn nicht anders vereinbart)

Zahlungen


Abschlagszahlungen nach Wertzuwachs

Detailliertes Prüf- und Abrechnungswesen (Schlussrechnung)







Was ist für dich wichtiger?
BGB: Ist verbraucherfreundlicher. Wenn du für Privatpersonen arbeitest, ist das BGB dein Sicherheitsnetz, da viele VOB-Klauseln gegenüber Laien vor Gericht unwirksam sein können.
VOB/B: Ist bauspezifischer. Sie regelt Streitpunkte wie "Baustelleneinstellung bei Zahlungsverzug" oder "Mengenabweichungen" viel präziser als das BGB.