Baustelle
1. Baustellenbegehung
- Bestandsaufnahme: Abgleich der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort mit den Ausführungsplänen (z. B. Gefälle, Bodenbeschaffenheit, verborgene Hindernisse).
- Zufahrten prüfen: Klären, ob die Zuwegung für schwere Baumaschinen (z. B. 7,5-Tonner, Kettenbagger) breit und tragfähig genug ist.
- Beweissicherung: Fotodokumentation von bereits bestehenden Schäden an Nachbargebäuden, Gehwegen oder Zäunen vor Baubeginn, um unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren.
- Versorgungsleitungen: Lokalisieren von Schächten, oberirdischen Leitungen und Einholen von aktuellen Leitungsauskünften (Strom, Gas, Wasser).
2. Baustelleneinrichtung (BE)
- Einrichten von Bauzäunen zur Absicherung der Baustelle gegen unbefugtes Betreten (Verkehrssicherungspflicht).
- Bereitstellen von Baustrom-, Bauwasseranschlüssen und Sanitäreinrichtungen (z. B. Bauwagen, Mobiltoilette) für die Mitarbeiter.Verkehrsrecht:
- Rechtzeitiges Beantragen von Halteverbotszonen oder Straßensperrungen bei der Kommune für die Materialanlieferung.
- Logistische Planung, wann welche Maschinen (Bagger, Rüttelplatten, Verladegeräte) effizient auf die Baustelle geliefert und wieder abgeholt werden.
3. Lagerplätze
- Strikt getrennte Flächen für Oberboden (Mutterboden), Unterboden, Abbruchmaterial (z. B. alter Beton) und Neumaterial (Pflaster, Schotter) einrichten.
- Bodenschutz: Mutterboden darf maximal 2 m hoch aufgeschüttet und nicht mit schweren Maschinen befahren werden, um Verdichtungen und Sauerstoffmangel zu verhindern.
- Wertvolle Materialien (Natursteine, Pflanzen, Werkzeuge) im uneinsehbaren oder abgeschlossenen Bereich der Baustelle lagern.
- Lagerplätze so wählen, dass Materialien ohne mehrmaliges Umlagern direkt mit dem Radlader an den Einbauort transportiert werden können.
4. Absteckarbeiten
- Fixpunkte: Suchen und Sichern des amtlichen Hauptmesspunktes (z. B. Grenzsteine, Gebäudeecken) als Basis für alle weiteren Messungen.
- Schnurgerüst: Aufbau von stabilen Schnurgerüsten zur exakten Festlegung von Achsen, Außenkanten und Höhen für Mauern, Terrassen oder Wege.
- Gefälle berücksichtigen: Absteckung muss das geplante Gefälle (z. B. 2,00%) vom Haus weg zwingend auf den Zentimeter genau abbilden.
5. Vorhandene Vegetation schützen
- Stamm- und Kronenschutz: Bäume im Baustellenbereich nach DIN 18920 und der RAS-LP 4 schützen. Einhausen des Stammes mit mindestens 2 m hohen Holzbohlen.
- Wurzelschutzbereich: Der geschützte Bereich unter Bäumen entspricht dem Kronendurchmesser plus 1,50 m nach allen Seiten. Dieser Bereich darf weder befahren, noch als Lagerplatz genutzt werden.
- Wurzelvorhang: Müssen Gräben im Wurzelbereich ausgehoben werden, ist ein fachgerechter Wurzelvorhang anzulegen. Wurzeln über 2 cm Durchmesser glatt abschneiden (nicht abreißen) und feucht halten.
- Schutz von Gehölzen: Erhaltenswerte Sträucher und Pflanzflächen durch Schutzzäune vor dem Überfahren mit Baumaschinen.