Landschaftsgärtner
 

Rechtliche Grundlagen

1. Vertragsgrundlagen: 

  • BGB-Bauvertrag für Privatkunden 
  • VOB/B für öffentliche oder gewerbliche Auftraggeber.
  • Ablauf: Verbindlicher Ablauf von der Anfrage über das Angebot bis zum rechtssicheren Vertragsschluss.
  • Gewährleistungsfristen bei Bauleistungen (VOB/B: meist 4 Jahre, BGB: 5 Jahre) für Mängelansprüche.

2. Marketing / Werbemaßnahmen

  • Lokale Reichweite: Relevanz von regionaler Sichtbarkeit durch Fahrzeugbeschriftung, Baustellenschilder und Google Business Profile.
  • Referenzen: Hochwertige Vorher-Nachher-Fotos auf einer modernen Website zur Kundengewinnung nutzen.
  • Zielgruppenanspruch: Differenzierung zwischen Privatgärten (Fokus auf Ästhetik und Wohlfühlen) und Gewerbe/Kommune (Fokus auf Pflegeleichtigkeit und Budgettreue).

3. Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis

  • Leistungsbeschreibung:Gesamtheit der Textdokumente, die eine zu erbringende Bauleistung eindeutig und erschöpfend beschreiben.
  • Leistungsverzeichnis (LV): Die am häufigsten genutzte Form der Leistungsbeschreibung, unterteilt in einzelne, messbare Teilleistungen.
  • Schafft die rechtliche und kalkulatorische Basis für den Preisvergleich und schützt vor späteren Nachträgen.

4. Aufbau des Leistungsverzeichnisses

  • Strukturierung erfolgt strikt nach logischen Gliederungsstufen:
  • Projekt: Gesamtes Bauvorhaben (z. B. Hausgarten Familie Müller).
  • Vergabe-/Leistungsbereich (LB): Gewerkespezifisch (z. B. LB 02 Erdarbeiten, LB 05 Pflasterarbeiten).
  • Titel / Abschnitte: Unterteilung der Gewerke (z. B. Titel 1: Unterbau, Titel 2: Belag).
  • Positionen: Die konkrete, einzelne Arbeitsleistung.

5. Positionsarten

  • Normalposition: Die Regelleistung, die fest einkalkuliert ist und ausgeführt wird (mit Menge und Einheitspreis).
  • Eventualposition (Bedarfsposition): Leistung wird nur auf gesonderte Anordnung des Auftraggebers ausgeführt (muss im Gesamtpreis separat gekennzeichnet sein).
  • Grund- und Wahlposition: Die Grundposition beschreibt die Standardausführung; die Wahlposition (Alternativposition) bietet eine alternative Ausführung (z. B. Naturstein statt Betonpflaster).
  • Zulageposition: Ergänzt eine Normalposition um erschwerende Bedingungen (z. B. "Zulage für Pflasterarbeiten im Rundbogen").

6. Einheitspreis

  • Definition: Der Netto-Preis für genau eine Mengeneinheit einer Position (z. B. 45,00 Eur / m²).
  • Zusammensetzung: Beinhaltet alle Kostenkomponenten des Betriebs:

EP=Einzelkosten der Teilleistung (Lohn + Material + Geräte)+Gemeinkosten (Baustelle/Betrieb)+Wagnis& Gewinn)

  • Funktion: Ermöglicht die spätere Abrechnung nach den tatsächlich eingebauten und gemessenen Mengen.

7. Musterleistungsverzeichnis

  • Standardisierung: Nutzung von standardisierten Texten wie dem STLB-Bau oder Vorlagen von GaLaBau-Verbänden, um rechtssichere und lückenlose Texte zu garantieren.Effizienz: 
  • Beschleunigt die Angebotsphase durch vorgefertigte Bausteine für Standardarbeiten (z. B. "Rasen einsäen", "Mutterboden andecken").

8. Abrechnung

  • Aufmaß: Erfassung der tatsächlich erbrachten Mengen vor Ort durch Messen (z. B. mit Maßband, Laser oder GPS) nach den Abrechnungsregeln der VOB/C (DIN 18320 für Landschaftsbauarbeiten).
  • Rechnungsarten:Abschlagsrechnung: Schrittweise Bezahlung nach Baufortschritt zur Sicherung der Liquidität.Schlussrechnung: Endgültige Abrechnung nach der fehlerfreien Abnahme des Bauwerks.