Aufträge, Verträge und Abrechnung
In diesem Bereich wechselt der Landschaftsgärtner von der Baustelle ins Büro. Die Grundlage für fast alles im GaLaBau ist in Deutschland die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).
1. Auftragsanbahnung und Vertrag
Leistungsverzeichnis (LV): Es listet alle Arbeiten (Positionen) mit Mengen und Preisen auf
(z. B. "100 m² Pflaster liefern und verlegen").
Vertragsarten:
- Einheitspreisvertrag: Abgerechnet wird nach der tatsächlich eingebauten Menge (Standard).
- Pauschalvertrag: Ein fester Preis für das gesamte Projekt (Risiko bei Mehrarbeit).
VOB vs. BGB: Die VOB/B bietet detaillierte Regeln für Bauabläufe, während das BGB eher für einfache Privatkundenverträge gilt. (Gegenüberstellung BGB/VOB)
2. Das Aufmaß (Die Basis der Rechnung)
- Mengenermittlung: Nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Flächen, Längen und Stückzahlen genau gemessen werden.
- Aufmaßregeln: Laut VOB werden z. B. kleine Aussparungen (wie ein Gully im Pflaster) bis zu einer gewissen Größe einfach mitgerechnet, statt sie abzuziehen.
- Dokumentation: Skizzen und Fotos vom Aufmaß sind Pflicht, um bei Rückfragen des Kunden die Mengen belegen zu können.
3. Abrechnung und Zahlungen
- Abschlagsrechnungen: Bei längeren Baustellen für bereits erbrachte Leistungen oder geliefertes Material (z. B. Pflanzen auf dem Hof).
- Schlussrechnung: Die finale Abrechnung nach Ende aller Arbeiten.
- Skonto und Zahlungsziele: Wissen, wann Forderungen fällig sind und wie man mit Verzug umgeht.
4. Die Abnahme (Der wichtigste rechtliche Moment)
- Gefahrenübergang: Mit der Abnahme geht das Risiko (z. B. wenn etwas zerstört wird) vom Gärtner auf den Kunden über
- Beweislastumkehr: Vor der Abnahme muss der Gärtner beweisen, dass er mängelfrei gearbeitet hat. Nach der Abnahme muss der Kunde beweisen, dass ein Mangel vorliegt.
- Abnahmeprotokoll: Ein schriftliches Dokument, in dem eventuelle kleine Mängel festgehalten werden.
5. Gewährleistung und Mängel
- Fristen: Wissen, wie lange man für Mängel haftet (nach BGB meist 5 Jahre, nach VOB oft 4 Jahre).
- Mängelrüge: Wie reagiert man fachgerecht auf Reklamationen? Was ist ein optischer Mangel, was ein technischer?
6. Nachtragsmanagement
- Mehrleistungen: Wenn der Kunde während der Bauphase "noch schnell den Zaun mitmachen" will, muss der Gärtner wissen, wie er diesen Nachtrag schriftlich fixiert und bepreist, bevor er anfängt. Ohne schriftliche Beauftragung gibt es später oft Streit ums Geld.
7. Stundenlohnarbeiten
- Nachweise: Arbeiten, die nicht im LV stehen (z. B. Wurzeln roden, deren Umfang vorher unklar war), werden auf Regie (Stundenbasis) abgerechnet. Diese Zettel müssen täglich vom Kunden unterschrieben werden.