Landschaftsgärtner
 

Obstgehölze

Mehrjährige, verholzte Pflanzen (Bäume und Sträucher), mit essbare, saftige Früchte oder Samen (wie Nüsse) 

Botanische Definition

Aus wissenschaftlicher und praktischer Sicht werden Obstgehölze durch folgende Kriterien definiert:

Verholzen: siehe Gehölze

Lebensdauer ist langlebig und tragen über viele Jahre hinweg Früchte (Dauerkulturen).

Sie gehören fast ausnahmslos zur Familie der Rosengewächse (Rosaceae), mit einigen Ausnahmen in anderen Pflanzenfamilien (z. B. Haselnussgewächse oder Birkengewächse).

Unterscheidung:

  • Kernobst deren Früchte ein inneres Kerngehäuse besitzen (z. B. Apfel, Birne, Quitte).
  • Steinobst deren Samen von einem harten, holzigen Kern umschlossen sind (z. B. Kirsche, Pflaume, Pfirsich, Aprikose).
  • Beerenobst mit weichen, saftigen Kleinfrüchten (z. B. Johannisbeere, Himbeere, Stachelbeere, Brombeere).
  • Schalenobst (Nussgewächse) deren essbarer Kern von einer harten, holzigen Schale geschützt wird (z. B. Walnuss, Haselnuss).