Pflege
Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt und im Ziel der Maßnahme:
Die Fertigstellungspflege gehört noch zum Bauprozess selbst, während die Unterhaltungspflege den langfristigen Erhalt sichert.
Fertigstellungspflege (Der Weg zur Abnahme)
- Ziel: Sicherstellung des Anwachsens und Erreichen eines "abnahmefähigen Zustands".
- Zeitraum: Beginnt sofort nach der Pflanzung oder Aussaat und endet mit der förmlichen Abnahme. Bei Rasen dauert sie oft bis zum ersten oder zweiten Schnitt, bei Gehölzen meist eine Vegetationsperiode.
- Haftung: Der Landschaftsgärtner trägt hier noch das volle Risiko. Stirbt eine Pflanze in dieser Zeit ab, muss er sie in der Regel auf eigene Kosten ersetzen.
- Typische Aufgaben: Intensives Wässern, Unkraut jäten (Wildkrautregulierung), erster Rasenschnitt.
Unterhaltungspflege (Der langfristige Erhalt)
- Ziel: Erhaltung des funktionsfähigen und ästhetischen Zustands über Jahre hinweg.
- Zeitraum: Beginnt nach der Abnahme (oft nach einer dazwischengeschalteten Entwicklungspflege) und läuft dauerhaft.
- Haftung: Das Risiko liegt nun beim Auftraggeber. Schäden durch Trockenheit oder Krankheiten sind ab hier keine Gewährleistungsfälle des Bauvertrags mehr.
- Typische Aufgaben: Regelmäßiges Mähen, Düngung, Heckenschnitt, Laub entfernen, Kontrolle von Abläufen (z. B. bei Dachbegrünungen).
Merkmal
Status
Endpunkt
Fokus
Haftung
Fertigstellungspflege
Teil der Herstellung
Bauabnahme
Anwachs-Garantie
Beim Gärtner (Unternehmer)
Unterhaltungspflege
Laufender Betrieb
Fortlaufend (Wartung)
Werterhalt & Optik
Beim Besitzer (Auftraggeber)
Im Landschaftsbau sind vor allem drei Normen der DIN 18915 bis 18920 (Pflanzarbeiten und Landschaftsbau) entscheidend, um die Pflegephasen rechtssicher abzugrenzen:
1. DIN 18916: Fertigstellungspflege
Diese Norm regelt alles rund um das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Stauden.
- Kernpunkt: Die Fertigstellungspflege ist hier als Bestandteil des Herstellungsauftrags definiert.
- Dauer: Sie endet erst, wenn die Pflanzen sicher angewachsen sind. Bei Gehölzen wird oft eine Vegetationsperiode angesetzt. Abnahme: Ohne erfolgreich abgeschlossene Fertigstellungspflege kann der Auftraggeber die Abnahme (und damit die Schlusszahlung) rechtmäßig verweigern.
- 2. DIN 18919: Entwicklungs- und Unterhaltspflege
- Entwicklungspflege: Das ist das Bindeglied. Sie folgt auf die Fertigstellungspflege und dauert oft 2 bis 5 Jahre, bis der Zielzustand (z. B. eine geschlossene Hecke oder ein dichter Rasen) erreicht ist.
- Unterhaltspflege: Regelt die Maßnahmen zum langfristigen Funktionserhalt.
- Wichtig: Diese Leistungen müssen in der Regel separat beauftragt und vergütet werden. Sie sind kein Teil des ursprünglichen Bauvertrags.
Diese Norm ist das „Handbuch“ für die Zeit nach der Abnahme.
3. DIN 18917: Rasenarbeiten
Speziell für den im ersten Schritt erwähnten Rasen (RSM) gilt:
- Die Fertigstellungspflege beim Rasen endet laut DIN meist mit dem ersten oder zweiten Schnitt (je nach Vertrag), sofern eine flächendeckende Keimung vorliegt.
- Tipp: Achten Sie darauf, dass Fehlstellen durch Vogelfraß oder Starkregen in dieser Phase noch Ihr Risiko als Unternehmer sind.
Warum das für Sie wichtig ist:
- Haftungsfalle: Wenn Sie die Abnahme nicht förmlich durchführen, befinden Sie sich rechtlich ewig in der Fertigstellungspflege und haften für vertrocknete Pflanzen.
- Ausschreibung: Prüfen Sie genau, ob im Leistungsverzeichnis (LV) nur die „Pflanzung“ oder auch die „Entwicklungspflege über 3 Jahre“ gefordert ist – das verändert Ihre Kalkulation massiv.