Landschaftsgärtner
 

Kalkulationgrundlagen

1. Stundenlohn

Der reine Bruttolohn, den ein Angestellter pro geleistete Arbeitsstunde erhält.

  • Der "Arbeitgeber-Anteil": Der Stundenlohn ist nicht der reale Kostenfaktor für das Unternehmen. Hinzu kommen Sozialversicherungsbeiträge, Lohnfortzahlungen (Urlaub/Krankheit), Berufsgenossenschaft und Weihnachtsgeld.
  • Kalkulationswert: Der reale, lohngebundene Kostensatz pro Stunde liegt durch diese Lohnnebenkosten meist um 30 bis 40 % höher als der reine Bruttostundenlohn des Mitarbeiters.

2. Stundenverrechnungssatz (SVS)

Der Betrag, den der Kunde dem Betrieb pro geleistete Arbeitsstunde bezahlen muss. 

Er setzt sich zusammen aus dem kalkulatorischen Bruttolohn inklusive Lohnnebenkosten, den anteiligen Betriebsgemeinkosten sowie dem Gewinn- und Wagniszuschlag.

Unproduktive Zeiten: Fahrzeiten, Baustelleneinrichtung, Maschinenpflege oder administrative Aufgaben müssen in den SVS für die abrechenbaren Baustellenstunden einkalkuliert werden, da sie nicht direkt beim Kunden liquidiert werden können.

Dieser setzt sich zusammen aus:

Bruttolohn (oder Baustellenmittellohn)

+Lohnnebenkosten (ca. 176–216 %)

+Gemeinkosten (Miete, Versicherungen, Büro)

+Wagnis und Gewinnzuschlag

= Stundenverrechnungssatz (oft zwischen 60 € und 80 €)

Baustellenmittellohn (BML)

  • Wird aus den Stundenlöhnen der eingesetzten Kolonne (z. B. Vorarbeiter, Facharbeiter, Helfer und Auszubildende) berechnet.
  • Er umfasst in der Regel den tariflichen Bruttostundenlohn sowie Zulagen und Zuschläge (z. B. für Erschwerniszulagen oder Überstunden).
  • Der Mittellohn ist nicht der Verrechnungssatz, den der Kunde zahlt. Auf den Mittellohn werden in der Kalkulation noch Lohnnebenkosten (Sozialversicherungen), Gemeinkosten und der Gewinnaufschlag hinzugerechnet.

Beispielrechnung:
Wenn eine Kolonne aus drei Personen besteht, berechnet sich der Baustellenmittellohn wie folgt:

  • Vorarbeiter: 24,50 €/h
  • Facharbeiter: 19,60 €/h
  • Helfer: 15,90 €/h

Berechnung: (24,50€ + 19,60€ + 15,90€) /3 = 20,00 €/h (Baustellenmittellohn)

Einzelkosten der Teilleistungen:
Kosten, die direkt einer Position zugeordnet werden können
Material (Pflanzen, Steine), Fremdleistungen, Maschinen........

3. Kostenkalkulation

Ermittlung des Mindestpreises für ein Angebot, um alle Kosten zu decken und einen Gewinn zu erwirtschaften.

  • Vorkalkulation: Schätzung der Kosten vor Baubeginn anhand von Plänen und Massen.
  • Nachkalkulation: Kontrollrechnung nach Baufertigstellung, um den echten Material- und Zeitaufwand zu prüfen und künftige Angebote zu optimieren.
  • Risiko: Reine Schätzungen anhand von Mitbewerberpreisen führen oft direkt in die Verlustzone.

4. Feste Kosten (Fixkosten)

Unabhängig von der Auftragslage oder der Anzahl der Baustellen fallen diese Kosten immer in konstanter Höhe an.

Miete für den Betriebshof, Leasingraten für Fuhrpark und Großgeräte (z. B. Radlader), feste Versicherungen (Betriebshaftpflicht), Gehälter der Büroangestellten.

Sie bilden die Basis zur Ermittlung des Break-Even-Points (Gewinnschwelle). Der Betrieb muss ausreichend Baustellen abwickeln, um diese Grundlast zu decken.

5. Veränderliche Kosten (Variable Kosten)

Kosten, die nur dann entstehen, wenn tatsächlich ein Auftrag ausgeführt wird. Sie steigen und sinken direkt mit dem Beschäftigungsgrad.

Pflanzen, Rollrasen, Schüttgüter (Schotter, Sand), Treibstoff für Maschinen auf der Baustelle, Entsorgungsverfahren (Deponiegebühren) und projektbezogene Subunternehmer.

Verschnittfaktor: Bei Materialien müssen immer 10 bis 15 % Zuschlag für Verschnitt, Bruch oder Mehrverbrauch einkalkuliert werden.

6. Kalkulationsgrundlagen

  • Basisdaten: Um fehlerfrei kalkulieren zu können, benötigt das Unternehmen verlässliche interne Kenndaten:
  • Verfügbare Jahresarbeitszeit: Gesamte Arbeitsstunden aller gewerblichen Mitarbeiter abzüglich Urlaub, Krankheit und Schlechtwettertage.Betriebsabrechnungsbogen (BAB): Ermöglicht die exakte Aufteilung der Gemeinkosten auf die produktiven Stunden.
  • Zeitwerte: Erfahrungswerte, wie lange ein Gärtner für eine Aufgabe benötigt (z. B. Minuten pro Quadratmeter Pflasterbettung).

7. Kalkulation von Einheitspreisen (Zuschlagskalkulation)

Verfahren: Ermittlung des Preises pro Mengeneinheit (z. B. für einen Quadratmeter Pflaster) im Leistungsverzeichnis.

  • Die Berechnungsschritte:
  • Einzelkosten der Teilleistung (EkT): Feststellung der direkten Kosten für Material, Lohnzeit und Maschineneinsatz genau dieser Position.
  • Gemeinkostenzuschlag: Aufschlagen der anteiligen Baustellen- und allgemeinen Betriebskosten (prozentual oder je Arbeitsstunde).
  • Wagnis & Gewinn (W&G): Aufschlag für unternehmerisches Risiko (z. B. witterungsbedingte Verzögerungen) und den geplanten Nettogewinn des Betriebs.

8. Baustellengemeinkosten (BGK)

Das sind Kosten, die direkt durch die Abwicklung eines konkreten Bauvorhabens entstehen, sich aber nicht direkt einer einzelnen Position im Leistungsverzeichnis (wie z. B. 1 m²) Pflaster verlegen zuordnen lassen.

Wichtige Kostenpunkte im GaLaBau:

  • Transporte & Logistik: Antransport und Abtransport von Baumaschinen (Bagger, Rüttelplatten), Werkzeugen und Bauwagen.
  • Einrichtung & Absicherung: Kosten für Bauzäune, das Einrichten von Halteverbotszonen, gemietete Mobiltoiletten sowie Baustrom- und Bauwasseranschlüsse.
  • Örtliche Bauleitung & Überwachung: Arbeitszeit des Meisters oder Bauleiters für Aufmaß, Baustellenbegehungen, Besprechungen mit Architekten und Dokumentation vor Ort.
  • Rüstzeiten & Wegezeiten: Tägliche Zeiten für das Laden der Fahrzeuge auf dem Betriebshof und die Fahrtzeiten der Kolonne zur Baustelle und zurück (falls nicht direkt als Position abrechenbar).
  • Kleingeräte & Werkzeuge: Pauschaler Verschleiß von Motorsägen, Trennschleifern, Schaufeln oder Lasermessgeräten auf dieser spezifischen Baustelle.
  • Aufräumen & Reinigung: Endreinigung der Baustelle und Reinigung der öffentlichen Straßen nach der Materialanlieferung.

Kalkulationspraxis: Die BGK werden entweder als eigene Positionen im Leistungsverzeichnis abgerechnet (z. B. Position „Baustelleneinrichtung“) oder prozentual als Zuschlag auf die Einzelkosten der Teilleistungen (EkT) aufgeschlagen.

9. Allgemeine Betriebskosten / Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

Das sind die Kosten für das gesamte Unternehmen, die unabhängig von einer einzelnen Baustelle für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs anfallen. Sie existieren auch dann, wenn wochenlang keine Baustelle betrieben wird (z. B. im harten Winter).

Wichtige Kostenpunkte im GaLaBau:

  • Verwaltung & Büro: Gehälter für Büroangestellte, Buchhaltung, Steuerberater, EDV-Systeme, Branchensoftware (z. B. DATAflor) und Büromaterial.
  • Infrastruktur des Betriebshofs: Miete, Pacht oder Zinsen für das Betriebsgelände, Hallen, Werkstätten und Lagerflächen sowie Heiz- und Stromkosten des Betriebsgebäudes.
  • Fuhrpark (allgemein): Leasingraten, Kfz-Steuern und Versicherungen für Lkw, Radlader und Transporter, die nicht fest einer Baustelle zugeordnet sind.
  • Werbung & Akquise: Kosten für die Website, Fahrzeugbeschriftung, Zeitungsanzeigen oder Sponsoring im lokalen Sportverein.
  • Beiträge & Versicherungen: Betriebshaftpflichtversicherung, Beiträge zur Handwerkskammer, zur Berufsgenossenschaft (BG Bau) und Umlagen der GaLaBau-Verbände.

Kalkulationspraxis: Die AGK können niemals direkt an den Kunden verrechnet werden. Sie werden über den Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ermittelt und als prozentualer Zuschlagswert (Gemeinkostenzuschlag) auf jede kalkulierte Arbeitsstunde (Stundenverrechnungssatz) oder auf das Material aufgeschlagen.

⚠️ Warum die Unterscheidung für den Landschaftsgärtner wichtig ist:

  • Wird bei einem Großprojekt (z. B. Neuanlage eines Stadtparks über 6 Monate) vergessen, die BGK (wie z. B. die monatliche Miete für Toiletten, Zäune und die Bauleiterstunden) separat zu kalkulieren, fressen diese Kosten den gesamten Gewinn auf.
  • Unter- oder Überkalkulation: Sind die AGK des Betriebs zu hoch angesetzt, werden die Angebote zu teuer und man verliert Aufträge. Sind sie zu niedrig angesetzt, zahlt der Betrieb bei jedem Auftrag drauf, obwohl die Baustelle vor Ort "gut läuft".
  • Nachtragsmanagement: Bei Bauzeitverlängerungen (z. B. wenn der Bauherr den Bau verzögert) kann der Landschaftsgärtner zusätzliche Baustellengemeinkosten (z. B. längere Vorhaltung des Bauzauns) als Nachtrag einfordern. Allgemeine Betriebskosten (AGK) lassen sich dagegen nur sehr schwer als Verzögerungsschaden durchsetzen.