Aufmaßplan
Ein Aufmaßplan ist das rechtlich und finanziell bindende Dokument, das die tatsächlich erbrachte Leistung auf der Baustelle dokumentiert. Er dient als direkte Grundlage für die Abrechnung.
Kernfunktion:
- Abrechnungsgrundlage: Er beweist schwarz auf weiß, wie viele Quadratmeter Pflaster verlegt, wie viele Meter Kante gesetzt oder wie viele Pflanzen tatsächlich gesetzt wurden.
- Mengenabgleich: Er dokumentiert die Abweichungen zwischen dem ursprünglichen Angebot (Leistungsverzeichnis) und der Realität auf der Baustelle.
Was muss zwingend eingetragen werden?
Ein prüfbarer Aufmaßplan muss für Außenstehende (Kunden, Architekten) leicht nachvollziehbar sein:
- Feste Bezugspunkte: Einmessung von bestehenden, unverrückbaren Punkten (z. B. Hausecken, Kanalschächte).
- Klare Maße: Längen, Breiten, Höhen und Radien aller erstellten Gewerke.
- Gliederung: Zuordnung der Flächen und Linien zu den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses (z. B. "Pos. 2.1 Terrasse").
- Legende: Eindeutige Symbole und Farben für verschiedene Materialien (z. B. Rasen, Naturstein, Betonpflaster).
Rechtliche & VOB-relevante Basics
- VOB/B-Konformität: Nach VOB/B ist das Aufmaß gemeinsam mit dem Auftraggeber (oder dessen Architekten) zu nehmen.
- Gemeinsames Aufmaß: Unterschreiben beide Parteien das Aufmaß direkt vor Ort, gilt es als anerkannt. Nachträgliche Kürzungen durch den Kunden sind dann kaum noch möglich.
- Prüfbarkeit: Die Rechnung gilt rechtlich erst dann als fällig, wenn der Aufmaßplan so gestaltet ist, dass der Kunde die Massen ohne großen Aufwand nachrechnen kann.
Moderne Methoden
- Digitales Aufmaß: Klassische Messband- und Nivelliergeräte werden heute meist durch Tachymeter, GPS-Stäbe oder Drohnenaufmaße ersetzt.
- CAD-Export: Die digitalen Daten fließen direkt in CAD-Programme ein, die die Flächen und Massen auf Knopfdruck exakt berechnen und als fertigen Plan für die Rechnung ausgeben.