VOB/A
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) regelt das Vergabeverfahren für öffentliche Bauaufträge in Deutschland. Für Landschaftsgärtner und Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus (GaLaBau) ist die VOB/A das zentrale Regelwerk, wenn sie sich um Aufträge von Städten, Gemeinden oder anderen öffentlichen Auftraggebern bewerben.
1. Struktur und Anwendungsbereiche der VOB/A
Die VOB/A ist in drei Abschnitte unterteilt, je nachdem, ob der geschätzte Auftragswert über oder unter den europäischen Schwellenwerten liegt:
- Abschnitt 1 (Nationale Vergaben): Gilt für Bauaufträge unterhalb des EU-Schwellenwerts. Dies betrifft den Großteil der kommunalen GaLaBau-Aufträge.
- Abschnitt 2 (EU-weite Vergaben): Gilt für Aufträge, die den EU-Schwellenwert erreichen oder überschreiten (gemäß EU-Vergaberichtlinien).
- Abschnitt 3 (Sektorenvergaben): Gilt für Auftraggeber im Bereich der Trinkwasser-, Energie- oder Verkehrsversorgung.
2. Die wichtigsten Vergabearten (Abschnitt 1)
1. Öffentliche Ausschreibung (§ 3a Abs. 1 VOB/A):
Der Regelfall.
- Eine unbeschränkte Anzahl von Betrieben wird öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
2. Beschränkte Ausschreibung (§ 3a Abs. 2 VOB/A):
- Nur eine beschränkte Anzahl von Betrieben (in der Regel mindestens 3 bis 8) wird direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Mit Teilnahmewettbewerb: Die Ausschreibung wird öffentlich bekannt gemacht, Betriebe bewerben sich um die Teilnahme, und der Auftraggeber wählt die am besten geeigneten aus.
- Ohne Teilnahmewettbewerb: Nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (z. B. Dringlichkeit, Geheimhaltung oder wenn eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis brachte). Wichtig für den GaLaBau: Im Basisparagrafen gibt es länderspezifische Wertgrenzen, bis zu denen GaLaBauer auch ohne Teilnahmewettbewerb direkt aufgefordert werden können.
3. Freihändige Vergabe (§ 3a Abs. 3 VOB/A):
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Betrieben (formloseres Verfahren).
- Nur zulässig bei sehr geringen Auftragswerten (Wertgrenzen beachten) oder wenn die Leistung nach Art und Umfang nicht so eindeutig beschrieben werden kann, dass vergleichbare Angebote zu erwarten sind (z. B. bei unvorhersehbaren Sanierungen im Bestand).
3. Schwellenwerte und Wertgrenzen
- EU-Schwellenwert für Bauaufträge: Ab diesem Gesamtwert muss zwingend nach Abschnitt 2 (EU-weit) ausgeschrieben werden. Der Schwellenwert wird regelmäßig angepasst (für 2026/2027 liegt er bei 5.538.000 Euro).
- Fachlose/Teillose (§ 5 VOB/A): Öffentliche Aufträge sind in der Regel in Fach- oder Teillose aufzuteilen, damit mittelständische GaLaBau-Betriebe eine Chance haben, sich auf Teilbereiche (z. B. nur Pflasterarbeiten oder nur Pflanzarbeiten) zu bewerben.
- Direktauftrag: Unterhalb von Kleinstbeträgen (oft bis 3.000 oder 5.000 Euro, je nach Bundesland) kann ein Auftrag ohne formelles Verfahren direkt vergeben werden.
4. Ablauf des Vergabeverfahrens:
- Eignungsnachweis (§ 6 VOB/A): Betriebe müssen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Dies geschieht über Referenzen, Mitarbeiterzahlen, Umsatznachweise oder vereinfacht durch eine Präqualifikation (PQ-VOB).
- Die Vergabeunterlagen (§ 7 VOB/A): Die Leistungsbeschreibung muss eindeutig und erschöpfend sein. Es dürfen im Regelfall keine bestimmten Produktnamen oder Marken vorgeschrieben werden (Zusatz "oder gleichwertig" ist Pflicht).
- Form und Frist der Angebote (§ 13 VOB/A): Angebote müssen elektronisch (E-Vergabe) eingereicht werden, es sei denn, der Auftraggeber lässt ausnahmsweise Post/Abgabe zu. Sie müssen vollständig ausgefüllt und fristgerecht vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen. Dit Bindefrist regelt, wie lange der Bieter an sein Angebot gebunden ist.
- Änderungen an den Vergabeunterlagen (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A): Vorsicht! Änderungen oder Streichungen des Bieters an den Texten des Leistungsverzeichnisses führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Wenn Sie Alternativen anbieten wollen, nutzen Sie dafür vorgesehene Nebenangebote.
5. Prüfung und Wertung der Angebote (§ 16 VOB/A)
Die Wertung erfolgt in vier Stufen:
- Formale Prüfung: Ist das Angebot vollständig? Wurden die Fristen eingehalten? Wurden unzulässige Änderungen vorgenommen.
- Eignungsprüfung: Erfüllt der GaLaBau-Betrieb die geforderten Mindeststandards an Fachkunde und Zuverlässigkeit?
- Wirtschaftliche Prüfung (Preisprüfung): Angebote mit einem ungewöhnlich niedrigen Preis (Unterangebot) können überprüft und ggf. ausgeschlossen werden, um Nachtragsschlachten oder Insolvenzen während der Bauphase zu verhindern.
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Das ist nicht automatisch das billigste Angebot, sondern das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (unter Berücksichtigung von Qualität, Umweltkriterien, Betriebs- und Lebenszykluskosten).
Checkliste bei VOB/A-Ausschreibungen:
- Registrierung auf E-Vergabe-Plattformen: Da die Vergabe fast nur noch digital läuft, sollten passende Plattformen (Bund, Länder, Kommunen) regelmäßig gescannt werden.
- Präqualifikation prüfen: Eine Eintragung im PQ-Verein spart bei jeder Ausschreibung das lästige Zusammensuchen von Nachweisen (Knappschaft, Berufsgenossenschaft, Steuer).
- Vollständigkeit sichern: Jede geforderte Erklärung, jedes Formblatt (z. B. Urkalkulation, Nachunternehmererklärung) muss zwingend ausgefüllt und hochgeladen werden.
- Fristen überwachen: Angebote, die auch nur eine Sekunde nach Ablauf der Frist auf dem Server eingehen, werden vom System automatisch ausgeschlossen.
- Bieterfragen rechtzeitig stellen: Fallen Unklarheiten oder Widersprüche im Leistungsverzeichnis auf (z. B. ungenaue Bodenklassen oder unklare Pflanzqualitäten), müssen diese vor Angebotsabgabe über die Vergabeplattform als Bieterfrage gerügt/geklärt werden.