Landschaftsgärtner
 

Leistungsverzeichnis


Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist das zentrale Dokument bei Ausschreibungen. Es beschreibt detailliert alle zu erbringenden Leistungen, Materialien und Mengen für ein Bauvorhaben und wird nach der Vergabe zum rechtlich bindenden Vertragsbestandteil.

Aufbau eines Leistungsverzeichnisses
Ein LV ist streng hierarchisch gegliedert, meist nach dem GAEB-Standard (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen):

  • Bereich / Gewerk: Z. B. Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Pflanzarbeiten.
  • Titel / Untertitel: Spezifischere Abschnitte (z. B. "Natursteinpflaster", "Großbaumpflanzung").
  • Positionen (Teilleistungen): Die konkrete Aufgabe (z. B. "100 m² Rollrasen liefern und verlegen").

Kernkomponenten jeder LV-Position

  1. Positionsnummer (Ordnungszahl/OZ): Die eindeutige Nummerierung (z. B. 01.02.0015).
  2. Leistungsbeschreibung: Die exakte Definition von Materialqualität, Maßen und Ausführungsmethode.
  3. Menge und Mengeneinheit: Z. B. 50 m³, 12 Stück, 250 m².
  4. Preisspalten: Vom Gärtner auszufüllen: Einheitspreis (EP) und Gesamtpreis (GP).

Positionsarten

  • Normalposition (Grundposition): Die Standardleistung, die fest einkalkuliert wird.
  • Alternative/Eventualposition: Leistungen, die nur auf ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers ausgeführt und bezahlt werden (oft mit "Ev." oder "Alt." gekennzeichnet). Achtung bei der Kalkulation: Diese fließen oft nicht in die Vergabesumme ein, müssen aber wirtschaftlich bepreist werden.
  • Zulageposition: Ergänzt eine Grundposition um einen erschwerenden Faktor (z. B. "Zulage für Arbeiten in Hanglage").

Risiken & Praxistipps

  • Kalkulationsschärfe: Der angegebene Einheitspreis (EP) ist fix. Wenn Sie sich bei den Materialkosten für ein Substrat verkalkulieren, tragen Sie das Risiko.
  • Vollständigkeit prüfen: Fehlen im LV notwendige Zwischenschritte (z. B. Bodenverbesserung vor der Pflanzung), muss dies vor der Abgabe via Bieterfrage geklärt werden.
  • Mengenabweichungen: Weichen die tatsächlich eingebauten Mengen nach dem Aufmaß um mehr als 10 % von den LV-Mengen ab, kann nach VOB/B ein neuer Preis gefordert werden.
  • Nachtragsmanagement: Verlangt der Kunde Leistungen, die nicht im LV stehen, muss vor der Ausführung ein schriftliches Nachtragsangebot eingereicht werden.