VOB/C
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C (VOB/C) regelt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen. Sie besteht aus einer Vielzahl von DIN-Normen für einzelne Gewerke.
Die VOB/C legt fest, wie eine Leistung handwerklich ausgeführt und technisch abgerechnet werden muss.
Im Wesentlichen sind drei DIN-Normen aus der VOB/C von zentraler Bedeutung:
- DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten),
- DIN 18300 (Erdarbeiten) und
- DIN 18318 (Pflasterdecken und Plattenbeläge).
1. Die Leitnorm: DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten)
Norm für Bodenbearbeitung, Pflanzen, Rasen, Pflege.
Wichtige Ausführungsregeln:
- Schutz des Oberbodens (Mutterboden): Die VOB/C verpflichtet dazu, den wertvollen Oberboden vor Vermischung mit Unterboden oder Bauschutt zu schützen. Er darf bei nasser Witterung nicht befahren oder verdichtet werden.
- Pflanzarbeiten: Pflanzen müssen den Gütebestimmungen der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) entsprechen. Ballenware muss bis zum Pflanzen feucht gehalten werden. Der GaLaBauer muss sicherstellen, dass die Pflanzgruben groß genug sind (Richtwert: mindestens das Zweifache des Ballendurchmessers).
- Rasenanlagen: Der Boden muss vor der Einsaat feinkrümelig vorbereitet und von Steinen/Wurzeln (je nach Ausschreibung oft ab einer Größe von > 3–5 cm) befreit werden.
Typische Nebenleistungen (im Preis enthalten)
Nebenleistungen müssen Sie nicht extra im LV aufführen; sie sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
- Wässern der Pflanzen direkt beim Einsetzen (Anschlämmen).
- Abräumen von leichtem Unrat und Steinen von der Oberfläche vor der Bodenbearbeitung.
- Liefern von Standard-Befestigungsmaterialien wie Bindestrikken bei normaler Baumpfahl-Verankerung.
Typische Besondere Leistungen (müssen extra bezahlt werden)
Diese Leistungen müssen im Leistungsverzeichnis als eigene Position auftauchen oder als Nachtrag vereinbart werden:
- Fertigstellungspflege: Das Wässern, Mähen und Unkrautjäten nach der eigentlichen Pflanzung/Einsaat bis zur Abnahme.
- Schutz von vorhandenen Bäumen und Gehölzen vor Baustellenbeschädigungen (nach DIN 18920).
- Bodenaustausch bei kontaminierten oder völlig ungeeigneten Böden.
2. Der Untergrund: DIN 18300 (Erdarbeiten)
Die DIN 18300 regelt alles rund um Aushub, Transport und Einbau.
- Homogenbereiche statt Bodenklassen: Seit einigen Jahren wird in der VOB/C nicht mehr in starre Bodenklassen (1–7) unterteilt. Stattdessen werden Homogenbereiche definiert. Diese beschreiben den Boden anhand von bodenmechanischen Eigenschaften (z. B. Korngrößenverteilung, Plastizität, Wassergehalt).
- Prüfpflicht des GaLaBauers: Stoßen Sie beim Aushub auf unerwartete Hindernisse (z. B. alte Fundamente, Felsplatten, verborgene Leitungen), die nicht im Homogenbereich beschrieben waren, müssen Sie sofort eine Behinderungs- bzw. Mehrkostenanzeige (nach VOB/B) machen.
3. Wege und Plätze: DIN 18318 (Pflasterdecken und Plattenbeläge)
Die DIN 18318 gilt für den Bau von Terrassen, Wegen, Einfahrten und Parkplätzen aus Pflastersteinen, Platten und Borden.
- Tragschichten und Gefälle: Die VOB/C schreibt zwingend vor, dass die Unterlage (das Planum) standfest und profilgerecht sein muss. Es muss ein Mindestgefälle vorhanden sein (in der Regel mindestens 2 bis 2,5 %), damit Wasser abfließen kann und keine Frostschäden entstehen.
- Fugenbreiten: Pflastersteine dürfen niemals "knirsch" (ohne Fuge) verlegt werden. Die DIN 18318 gibt exakte Fugenbreiten vor (z. B. 3 bis 5 mm bei Regeldeckung), um Kantenabplatzungen bei Belastung zu verhindern.
4. Abrechnungsregeln der VOB/C
Die VOB/C regelt mathematisch genau, wie aufgemessen wird (Übermessungsregeln) oder
die Abrechnung nach Fläche (z. B. Rasenansaat, Pflaster, Mulchflächen)
- Es gilt das Tatsächliche Maß der fertigen Oberfläche (Horizontale oder Böschungsfläche).
- Aussparungen in der Fläche (z. B. Bausteine, Gullys, einzelne Bäume, kleine Beete) bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² werden nicht abgezogen (sie werden übermessen), da der Mehraufwand für das Bearbeiten und Schneiden den Materialaufwand ausgleicht.
- Abrechnung nach Länge (z. B. Zäune, Hecken, Borde, Rinnen)
- Gemessen wird in der Achse (Mitte) des Bauteils.
- Unterbrechungen (z. B. einzelne Zaunpfosten oder kleine Lücken) bis zu 1 Meter Einzellänge werden einfach durchgemessen und nicht abgezogen.
- Abrechnung nach Stück (z. B. Solitärbäume, Sträucher, Leuchten)
- Gezählt wird nach den tatsächlich gelieferten und eingepflanzten/eingebauten Stückzahlen gemäß Lieferschein und sichtbarem Bestand.